Prozessrisiken erkennen – präventiv agieren

Rechtliche Risiken im Sterilgutaufbereitungsprozess richtig einschätzen

Prozessrisiken erkennen

Themenblock 7: Vorschriften und Prävention

Zielgruppe: Betriebsräte, Hygienebeauftragte und Hygienekräfte

Seminarziel:

Prozessrisiken in der Sterilgutaufbereitungskette erkennen, um präventive Maßnahmen in Arbeitsschutzvorschriften, Betriebsabläufen sowie zur Prävention nosokomialer Infektionen (NI) und der Ausbreitung multiresistenter Erreger (MRE) durch konsequentes Risikomanagement im Sterilgutaufbereitungsprozess zu installieren.

Betriebsräte haben gemäß Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) besondere Aufgaben im Arbeitsschutz, die in Betriebsanweisungen, Arbeitsschutzvorschriften und ggf. Betriebsvereinbarungen umgesetzt werden.
Die regelmäßige Überprüfung der Schutzmaßnahmen und ihrer Wirksamkeit ermöglicht es dem Betriebsrat, frühzeitig Missstände in den betrieblichen Abläufen zu erkennen.

In Kliniken ist die Senkung nosokomialer Infektionen und die Vermeidung der Ausbreitung multiresistenter Erreger zentrales Ziel, indem Infektionsschutz und Hygienequalität konsequent umgesetzt werden.
Die steigenden Anforderungen an Struktur- und Prozessqualität, umfangreichere Planungs- und Dokumentationspflichten sowie die sektorenübergreifende Infektionsprävention machen die Aufgaben für Hygieneverantwortliche in Krankenhäusern immer komplexer.

Die Kenntnis von Prozessrisiken in der Sterilgutaufbereitung ermöglicht die Entwicklung von Strategien und Maßnahmen zur Prävention von nosokomialen Infektionen und der Ausbreitung multiresistenter Erreger.

Deshalb kommt dem Betriebsrat und den Hygieneverantwortlichen in Kliniken eine wichtige Rolle bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherstellung der Patientensicherheit zu.

Unser Referent Ralf Kurzrock wird gemeinsam mit Ihnen praxisnahe Arbeitsabläufe in der Sterilgutaufbereitung sicher gestalten und Schutzmaßnahmen ableiten. Sie werden Qualitätskriterien für vorhandene Hygienemaßnahmen festlegen und Empfehlungen für deren Integration in Arbeitsschutzmaßnahmen, Betriebsvorschriften und Sterilgutaufbereitungsprozesse geben.